Dokument-Nr. 24855
Permalink https://urteile.news/
- Verhaltensbedingte Kündigung: Mitarbeiterin arbeitete zu langsamArbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil14.07.2004, 2 Ca 254/04
- Kündigung einer seit 26 Jahren beschäftigten Bankangestellten wegen Übersehens eines Fehlers des Arbeitskollegen unzulässigHessisches Landesarbeitsgericht, Urteil07.02.2013, 9 Sa 1315/12
Arbeitsgericht Siegburg Urteil28.08.2017
Bei verhaltensbedingten Kündigungen muss Leistung des Einzelnen in Relation zu allen vergleichbaren Arbeitnehmer beurteilt werdenArbeitgeber muss vorwerfbare Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nachweisen können
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer nach Abmahnung seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mit der geschuldeten Qualität oder Quantität erfüllt. Der Arbeitnehmer muss tun, was er kann, und zwar so gut, wie er kann. Der Arbeitgeber muss jedoch mit seinem Vortrag das Gericht in die Lage versetzen, feststellen zu können, dass bei dem Arbeitnehmer eine die Durchschnittsleistung erheblich unterschreitende Leistung vorliege. Auch muss er weitere Umstände vortragen, dass und warum darin eine vorwerfbare Pflichtverletzung liege. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Kündigungsschutzklage eines Kfz.-Mechanikers, dem wegen schlechter Arbeitsleistungen verhaltensbedingt gekündigt worden war. Der Arbeitgeber warf dem Arbeitnehmer vor, bei einem Werkstatttest nur vier von sechs Fehlern erkannt sowie bei einem Auftrag anstehende Servicearbeiten nicht durchgeführt zu haben. Dies schade dem Ruf des Autohauses. Nach drei vorausgegangenen Abmahnungen könne man keinen Besserungswillen beim Kläger feststellen.
Kündigungsschutzklage erfolgreich
Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Kündigungsschutzklage statt. Der Arbeitgeber habe weder die Leistungen des Klägers über einen repräsentativen Zeitraum noch die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer dargelegt. So habe das Gericht nicht erkennen können, ob der Kläger seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt habe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2017
Quelle: Arbeitsgericht Siegburg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24855
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.