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Dokument-Nr. 28829

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Arbeitsgericht Mainz Beschluss10.06.2020

ArbG Mainz: 62-jähriger Lehrer muss trotz Corona-Pandemie unterrichtenPräsen­z­un­terricht während der Corona-Pandemie zumutbar

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der ein 62jähriger Lehrer unter Berufung auf sein Alter seinem Arbeitgeber, einer Berufsschule mit Förder­un­terricht, verbieten lassen wollte, ihn während der Corona-Pandemie zu Präsen­z­un­terricht heranzuziehen. die Schulen einen Ermes­sens­spielraum haben, wie sie den Gefahren der Corona-Pandemie begegnen wollen, und es nicht Aufgabe der Gerichte ist, vorab zu entscheiden, welcher Lehrer wie eingesetzt werden könne.

Im hier vorliegenden Fall sollte der Lehrer Einzel­un­terricht in einem 25qm großen Raum erteilen. Er befürchtet, sich durch eine Präsenz unzumutbaren gesund­heit­lichen Risiken auszusetzen, obwohl ein Interesse an Präsenzunterricht nicht ersichtlich sei.

Förder­un­terricht für einzelne Schüler ist zumutbar

Dies sah das Gericht anders. Die Auffassung des Diplom-Pädagogen, es bestehe kein Interesse an seinem Präsen­z­un­terricht, konnte das Gericht nicht nachvollziehen, da er benachteiligten Schülern Förder­un­terricht erteilt, die typischerweise nicht aus Akade­mi­ker­haus­halten stammen, wo sie problemlos Internetzugang und Unterstützung durch ihre Eltern haben. Im konkreten Fall kam hinzu, dass der Antragsteller Einzel­un­terricht in einem 25qm großen Raum erteilen soll, wo nach Einschätzung des Gerichts hinreichend Abstand gewahrt werden kann.

Quelle: Arbeitsgericht Mainz, ra-online (pm/ab)

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