21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 23502

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Arbeitsgericht Hamburg Urteil23.11.2016

Freezers: Kündigungen wirksamDringende betriebliche Erfordernisse berechtigen zur Kündigung

Sämtliche Spieler des Vereins Freezers haben Klage gegen die Wirksamkeit der Kündigungen eingereicht. In bisher zwei Klageverfahren sind die Kündigungen wirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden.

In den vorliegenden Verfahren hatte der Verein sämtlichen Profis gekündigt, nachdem bei der Deutschen Eishockey Liga (DEL) für die laufende Saison keine Lizenz beantragt worden war. Dieses geschah, weil der Hauptsponsor sich zurückgezogen hatte und deshalb ausreichende Mittel für den Spielbetrieb nicht vorhanden waren. Sämtliche Spieler klagen vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen die Wirksamkeit der Kündigungen.

Spieler halten Kündi­gungs­klausel für unklar und unbillig

In den zu entscheidenden Verfahren ging es dabei in erster Linie darum, ob in den befristeten Verträgen wirksam eine Kündi­gungs­mög­lichkeit vereinbart worden war. Die Kläger halten die entsprechende Vertragsklausel nach den Regelungen für allgemeine Geschäfts­be­din­gungen für unklar und für unbillig. Grund dafür ist, dass die Kündi­gungs­mög­lichkeit schon dann besteht, wenn bei der DEL keine Lizenz beantragt wird – egal aus welchen Gründen dieses geschieht. Im Falle des klagenden Torwarts wurde außerdem eingewandt, dass die Kündigung „zur Unzeit“ erfolgt sei, weil der Transfermarkt für Torwarte bereits faktisch geschlossen war.

ArbG: Kündigungen und Vertragsklausel wirksam

Die Kündigungen sind wirksam. Die Vertragsklausel sei wirksam, weil angemessen. Die Kündigung für den Torwart sei nicht zur Unzeit erfolgt, weil für ihn keine anderen Regeln gälten als für die übrigen Spieler. Im Übrigen seien die Kündigungen durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt.

Quelle: Arbeitsgericht Hamburg/ ra-online

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