03.12.2024
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Arbeitsgericht Hamburg Urteil29.04.2008

Ex-Tages­schau­spre­cherin Eva Herman scheitert mit Klage gegen NDRHerman war nur freiberuflich beim NDR beschäftigt

Eva Herman ist mit ihrer Klage wegen der Kündigung beim NDR in erster Instanz gescheitert. Die Moderatorin war in der Vergangenheit aufgrund ihrer Äußerungen über die NS-Zeit in heftige Kritik geraten.

Frau Herman hatte drei Kündigungen des NDR vom 13., 18. und 25. September 2007 angegriffen und Feststellung begehrt, dass das behauptete Arbeits­ver­hältnis auch nicht durch Fristablauf am 31.12.2007 geendet habe. Strittig war auch, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeits­ver­hältnis bestanden habe oder weiter bestehe oder ob es sich um ein freies Mitar­bei­ter­ver­hältnis handele. Letztlich wollte Frau Herman festgestellt wissen, dass ihr der NDR zum Schadensersatz verpflichtet sei. Wegen dieses Antrags hält der NDR den Rechtsweg zu den Arbeits­ge­richten nicht für gegeben.

Eine gütliche Einigung war am Verhandlungstag nicht möglich. In der sich unmittelbar anschließenden Kammer­ver­handlung wurde der Status von Eva Herman als Arbeitnehmerin ausführlich erörtert und problematisiert. Der Kammer­vor­sitzende deutete an, dass nach derzeitigem Stand der Vorberatung in der Kammer Zweifel bestünden, dass Eva Herman abweichend von ihrem Vertrag als freie Mitarbeiterin tatsächlich in abhängiger Beschäftigung als Arbeitnehmerin im Arbeits­ver­hältnis zum NDR gestanden habe. Angesprochen wurde in diesem Zusammenhang u.a., dass jedenfalls für Zeiträume in der Vergangenheit Eva Herman ihre Tätigkeit für den NDR gegenüber Renten­ver­si­cherung und Finanzamt als die einer selbstständig tätigen Fernseh­jour­na­listin dargestellt hatte.

Gericht weist Klage ab

Das Arbeitsgericht hat die Klage zu den oben genannten Anträgen in erster Instanz abgewiesen. Die Kammer hat es nicht als hinreichend dargelegt angesehen, dass Frau Herman abweichend von ihrem Vertrag als freie Mitarbeiterin tatsächlich in abhängiger Beschäftigung als Arbeitnehmerin im Arbeits­ver­hältnis zum NDR gestanden hat.

Gericht wirft der Klägerin Rechts­miss­brauch vor

Die Kammer hat es im Übrigen als rechts­miss­bräuchlich angesehen, dass sich die Klägerin auf ihre Arbeit­neh­mer­stellung beruft, weil sie sich gegenüber Finanzamt und Sozia­l­ver­si­che­rungs­trägern ausdrücklich als selbstständige Unternehmerin bezeichnet hatte.

Über Schaden­s­er­satz­antrag wurde noch nicht entschieden

Soweit Frau Herman auch festgestellt wissen möchte, dass ihr der NDR zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Rechtstreit zunächst ausgesetzt worden, bis das Teilurteil rechtskräftig ist.

Quelle: ra-online

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