15.11.2024
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Dokument-Nr. 10617

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main Urteil23.11.2010

ArbG Frankfurt am Main: Pilotenstreiks bei Air Berlin untersagtRechts­wid­rigkeit der verfolgten Ziele führt zur Unzulässigkeit der gesamten Streiks

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat der Vereinigung Cockpit e. V. die zuvor angekündigten Pilotenstreiks bei der Flugge­sell­schaft Air Berlin unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt und auf Antrag der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG eine einstweilige Verfügung gegen die Vereinigung Cockpit e.V. erlassen.

Die Vereinigung Cockpit e. V. hatte in Zusammenhang mit der laufenden Tarif­aus­ein­an­der­setzung insbesondere über die Verbesserung von Dienst-, Ruhe- und Bereit­schafts­zeiten der Piloten bei der Air Berlin Arbeits­kampf­mass­nahmen angedroht.

Gericht wertet die von der Vereinigung Cockpit e.V. verfolgten Ziele als rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte in der Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Vereinigung Cockpit e. V. ausweislich ihres Streik­be­schlusses vom 18. November 2010 ein rechtswidriges Streikziel verfolge. Dabei gehe es um die Forderung nach Abschluss eines Tarifvertrages "Verstärkte Flugbesatzung", wonach die Cockpit­be­satzung auf Langstre­cken­flügen ab einer Distanz von 4.200 nautischen Meilen zur Reduzierung von physischen und psychischen Belastungen personell verstärkt werden solle. Derzeit werde bei der Air Berlin allerdings kein Pilot auf derartigen Langstre­cken­di­stanzen eingesetzt. Es fehle der tarifliche Regelungsbedarf. Die Verfolgung dieses damit rechtswidrigen Zieles, bei dem es sich für das erkennende Gericht um eine von zwei Haupt­for­de­rungen der Vereinigung Cockpit e. V. handele, führe zur Rechts­wid­rigkeit des gesamten Streiks.

Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt/ra-online

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