18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 33813

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Arbeitsgericht Frankfurt am Main Beschluss11.03.2024

Streiks der GDL sind zulässigDeutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht

Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeit­ge­ber­ver­bandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).

Die Vertreter der Bahn haben angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.

Deutsche Bahn legt Berufung ein

Über die Berufung der Bahn gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom gestrigen Abend (Az. 12 Ga 37/24) wird das Hessische Landes­a­r­beits­gericht (Az. 10 GLa 229/24) heute um 12.00 Uhr verhandeln.

Quelle: ra-online

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