15.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 27654

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Arbeitsgericht Berlin Urteil17.07.2019

Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat die außer­or­dentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeits­verhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mitarbeiter der Bundeswehr war einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hatte sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und hatte in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundes­mi­nis­terium für Verteidigung erklärte im Dezember 2018 die außer­or­dentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außer­or­dentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019.

Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt

Das Arbeitsgericht Berlin hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch in Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeits­ver­hält­nisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)

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