Arbeitsgericht Berlin Urteil17.07.2019
Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene rechtmäßig
Das Arbeitsgericht Berlin hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr für rechtswirksam gehalten.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mitarbeiter der Bundeswehr war einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hatte sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und hatte in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Das Bundesministerium für Verteidigung erklärte im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung sowie im Januar 2019 die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019.
Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt
Das Arbeitsgericht Berlin hielt die Kündigung grundsätzlich für gerechtfertigt, jedoch in Ansehung des über 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses und des Lebensalters des Mitarbeiters nur mit sozialer Auslauffrist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)