21.11.2024
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Dokument-Nr. 12135

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sonstiges16.08.2011Arbeitsgericht Berlin34 BV 9857/11
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Arbeitsgericht Berlin sonstiges16.08.2011

H & M nimmt Auflö­sungs­antrag gegen Betriebsrat zurückVertrauensvolle Zusammenarbeit der Betrie­b­s­parteien zukünftig möglich

Das Unternehmen H & M - Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG - hat seinen Antrag, den Betriebsrat der Filiale 680 (Berlin-Friedrichstraße) durch gerichtliche Entscheidung aufzulösen, in der mündlichen Anhörung vor dem Arbeitsgericht Berlin zurückgenommen.

In dem der Verhandlung zugrunde liegenden Fall hatte der Betriebsrat von H & M mehrfach seine Zustimmung zur wöchentlichen Perso­nal­ein­satz­planung verweigert, weil seiner Auffassung zu wenig Personal vorhanden sei. Die betriebliche Einigungsstelle hatte die Zustimmung jeweils ersetzt, weil sich das Mitbe­stim­mungsrecht des Betriebsrats zur Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit nur auf das vorhandene Personal beziehe.

H & M bemängelt rechts­miss­bräuch­liches Verhalten des Betriebsrats

Der Betriebsrat verweigerte einer weiteren Einsatzplanung gleichwohl wegen einer angeblich unzureichenden Perso­nal­ausstattung seine Zustimmung. Hierin sah H & M ein rechts­miss­bräuch­liches Verhalten des Betriebsrats und eine grobe Verletzung betrie­bs­ver­fas­sungs­recht­licher Pflichten.

Unternehmen nimmt auf Anregung des Gerichts Auflö­sungs­antrag zurück

In der mündlichen Anhörung nahm H & M auf Anregung des Gerichts den Auflösungsantrag zurück, nachdem erkennbar geworden war, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betrie­b­s­parteien möglich ist. Das Auflö­sungs­ver­fahren ist damit erledigt.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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