18.10.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 8609

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Arbeitsgericht Berlin Beschluss14.10.2009

Arbeitsgericht Berlin: Arbeitnehmer kann nicht wegen Teilnahme an Streik gekündigt werdenGewerkschaft und Gericht beanstanden unzulässige Beein­träch­tigung des Streikrechts

Arbeitnehmer können wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen nicht von ihrem Unternehmen gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Gewerkschaft zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich eine Arbeitnehmerin eines Gebäu­de­r­ei­ni­gungs­un­ter­nehmens beteiligte. Das Unternehmen hatte die Streikteilnahme zum Anlass genommen, das Arbeits­ver­hältnis der Arbeitnehmerin fristlos zu kündigen. Die Gewerkschaft sah hierin eine unzulässige Beein­träch­tigung des Streikrechts. Dem ist das Arbeitsgericht gefolgt.

Quelle: ra-online, LAG Berlin-Brandenburg

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