21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 8609

Drucken
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Berlin Beschluss14.10.2009

Arbeitsgericht Berlin: Arbeitnehmer kann nicht wegen Teilnahme an Streik gekündigt werdenGewerkschaft und Gericht beanstanden unzulässige Beein­träch­tigung des Streikrechts

Arbeitnehmer können wegen ihrer Teilnahme an rechtmäßigen Streikmaßnahmen nicht von ihrem Unternehmen gekündigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Gewerkschaft zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich eine Arbeitnehmerin eines Gebäu­de­r­ei­ni­gungs­un­ter­nehmens beteiligte. Das Unternehmen hatte die Streikteilnahme zum Anlass genommen, das Arbeits­ver­hältnis der Arbeitnehmerin fristlos zu kündigen. Die Gewerkschaft sah hierin eine unzulässige Beein­träch­tigung des Streikrechts. Dem ist das Arbeitsgericht gefolgt.

Quelle: ra-online, LAG Berlin-Brandenburg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8609

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI