21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 24108

Drucken
Urteil18.06.2014Amtsgericht Zweibrücken6 C 627/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • zfs 2015, 385Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 385
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Zweibrücken Urteil18.06.2014

Sachschaden an LKW von über 26.000 EUR aufgrund Verkehrsunfalls rechtfertigt vorgerichtliche Einschaltung eines RechtsanwaltsAnspruch auf Erstattung der Anwaltskosten

Entsteht aufgrund eines Verkehrsunfalls an einem LKW ein Sachschaden in Höhe von über 26.000 EUR, so liegt kein einfach gelagerter Schadensfall vor, so dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung der Ansprüche gerechtfertigt ist. Der Unfall­ge­schädigte kann daher die Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Dies hat das Amtsgericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es aufgrund eines Staus auf einer Autobahn zu einem Auffahrunfall. Dabei wurde ein LKW eines Trans­port­un­ter­nehmers beschädigt, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 26.230 EUR entstand. Der Unternehmer beauftragte zwei Tage nach dem Unfall einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Da die Unfall­ver­ant­wort­lichkeit unstreitig war, kam es zu einer zügigen Regulierung des Schadens. Die Haftpflicht­ver­si­cherung weigerte sich aber, die dem Trans­port­un­ter­nehmer entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von ca. 1.032 EUR zu erstatten. Der Unternehmer erhob daher Klage.

Anspruch auf Erstattung der vorge­richt­lichen Rechts­an­walts­kosten

Das Amtsgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Trans­port­un­ter­nehmers. Diesem stehe ein Anspruch auf Erstattung der Rechts­an­walts­kosten zu. Denn die Einschaltung des Anwalts sei erforderlich im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB gewesen.

Erfor­der­lichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts

Vorgerichtliche Rechts­an­walts­kosten seien nur dann nicht erforderlich, so das Amtsgericht, wenn ein derart einfach gelagerter Fall vorliegt, dass für den geschäfts­ge­wandten Geschädigten die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht zweckmäßig war. Ein einfach gelagerter Schadensfall habe hier jedoch in Anbetracht der Schadenshöhe nicht vorgelegen. Denn jedenfalls bei der hier in Rede stehenden Schadenshöhe sei regelmäßig mit Einwendungen der Haftpflicht­ver­si­cherung zu rechnen. Der Trans­port­un­ter­nehmer habe daher nicht erwarten müssen, dass die Versicherung den Schaden uneingeschränkt übernimmt. Hinzu sei gekommen, dass eine unüber­sichtliche Verkehr­s­un­fa­ll­si­tuation vorgelegen habe, da am Unfall vier Fahrzeuge beteiligt waren und es zu etlichen Personenschäden kam.

Unerheblichkeit einer zügigen Schadens­re­gu­lierung

Zwar hat die Haftpflicht­ver­si­cherung den Schaden zügig reguliert. Dies sei aber nach Ansicht des Amtsgerichts kein entscheidendes Kriterium für die Frage, ob ein einfach gelagerter Fall vorliegt. Andernfalls habe es die Versicherung in der Hand, durch eine vollumfängliche und zügige Regulierung die Ersatzfähigkeit von vorge­richt­lichen Rechts­an­walts­kosten auszuhebeln.

Quelle: Amtsgericht Zweibrücken, ra-online (zt/zfs 2015, 385/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24108

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI