21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Weißwasser Urteil18.04.1994

Mietminderung von 50 % bei Lärmbelästigung sowie Nichtnutzung des Trockenraums und Wäscheplatz aufgrund BauarbeitenBeein­träch­tigung des Wohlempfindens rechtfertigte Mietminderung

Tritt aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen eine erhebliche Lärmbelästigung auf und kann wegen der Bauarbeiten weder der Trockenraum noch der Wäscheplatz genutzt werden, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 50 % der Nettokaltmiete. Dies hat das Amtsgericht Weißwasser entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von umfangreichen Bau- und Sanierungsarbeiten zu einer erheblichen Lärmbelästigung kam. Zudem war in dieser Zeit der Trockenraum und Wäscheplatz nicht nutzbar. Die von der Vermieterin beauftragten Baumaßnahmen dauerten ca. drei Monate an. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Weißwasser entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haben angesichts der durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Beein­träch­ti­gungen ihres Wohlbefindens ihre Nettokaltmiete um 50 % mindern dürfen.

Quelle: Amtsgericht Weißwasser, ra-online (zt/WuM 1994, 601/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17960

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI