21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 15815

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Urteil03.04.2012Amtsgericht Tostedt5 C 316/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2012, 1415Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 1415
  • NZM 2012, 840Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2012, Seite: 840
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Amtsgericht Tostedt Urteil03.04.2012

Keine Verletzung des Persön­lich­keits­rechts bei Bezeichnung eines Wohnungs­ei­gen­tümers im Rahmen einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung als QuerulantAnspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht

Wird im Rahmen einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung ein Wohnungs­ei­gentümer als Querulant bezeichnet, so ist darin keine Verletzung des allgemeinen Persön­lich­keits­rechts zusehen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tostedt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Während einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung bezeichnete der Wohnungseigentumsverwalter einen Wohnungseigentümer als Querulanten. Dieser sah darin eine Verletzung seines allgemeinen Persön­lich­keits­rechts und verlangte Zahlung von Schmerzensgeld.

Schwerwiegender Eingriff in das Persön­lich­keitsrecht lag nicht vor

Das Amtsgericht Tostedt entschied gegen den Wohnungs­ei­gentümer. Ihm habe kein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld zugestanden. Denn die Äußerung des Wohnungs­ei­gen­tums­ver­walter habe keine schwerwiegende einen Schmerzensgeld rechtfertigende Verletzung des allgemeinen Persön­lich­keits­rechts dargestellt.

Nicht jede Kritik verletzt Persön­lich­keitsrecht

Nach Ansicht des Amtsgerichts verletze nicht jede Kritik im Rahmen einer Diskussion das allgemeine Persön­lich­keitsrecht schwerwiegend. Es müsse vielmehr auch das Verhalten des Kritisierten berücksichtigt werden. Daher müsse derjenige, der gezielt Einfluss auf eine Gemeinschaft nehmen will, das Risiko scharfer und auch abwertender Kritik hinnehmen.

Quelle: Amtsgericht Tostedt, ra-online (zt/NJW-RR 2012, 1415/rb)

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