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Dokument-Nr. 21599

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Amtsgericht Pankow/Weißensee Urteil19.08.2015

Grund­stücks­eigen­tümer steht Nutzungs­entschädi­gung wegen versehentlich aufgestelltem Altklei­der­con­tainer zuEntschädigung in Höhe von 250 Euro pro Monat angemessen

Wird auf einem Grundstück versehentlich ein Altklei­der­con­tainer aufgestellt, so kann dem Grund­stücks­eigen­tümer ein Anspruch auf Nutzungs­entschädi­gung in Höhe von 250 Euro pro Monat zustehen. Dies hat das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 stellte ein Grundstückseigentümer fest, dass auf seinem Grundstück ein Altkleidercontainer aufgestellt worden war. Da er damit nicht einverstanden war, verlangte er die Entfernung des Containers sowie eine Nutzungsentschädigung von 250 Euro pro Monat. Der Eigentümer des Containers entfernte diesen zwar vom Grundstück, weigerte sich aber die Entschädigung zu zahlen. Der Grund­s­tücks­ei­gentümer erhob daraufhin Klage.

Anspruch auf Nutzungs­ent­schä­digung in Höhe von 250 Euro monatlich

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee entschied zu Gunsten des Grund­s­tücks­ei­gen­tümers. Ihm habe nach §§ 987, 990 BGB ein Anspruch auf Nutzungs­ent­schä­digung zugestanden. Denn durch das Aufstellen des Altklei­der­con­tainers auf dem Grundstück, habe der Beklagte das Eigentum des Klägers gestört. Die geforderten 250 Euro monatlich seien zudem als angemessen zu werten gewesen.

Quelle: Amtsgericht Pankow/Weißensee, ra-online (vt/rb)

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