Dokument-Nr. 21210
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- WuM 1989, 564Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1989, Seite: 564
Amtsgericht Lörrach Urteil05.04.1989
Recht zur Mietminderung zu jeder Jahreszeit aufgrund DurchzugsStörende Zugserscheinungen vor allem in der kühleren Jahreszeit
Kommt es in einer Wohnung zu einer störenden Zugserscheinung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung zu jeder Jahreszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lörrach hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags Streit, ob störende Zugserscheinungen eine Mietminderung rechtfertigen.
Durchzug rechtfertigt Mietminderung
Nach Ansicht des Amtsgerichts Lörrach rechtfertige eine störende Zugserscheinung nicht nur in der kühleren Jahreszeit eine Mietminderung, sondern über das ganze Jahr. Das Gericht hielt angesichts des Durchzugs eine Minderung von monatlich 50 DM für angemessen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2015
Quelle: Amtsgericht Lörrach, ra-online (zt/WuM 1989, 564/rb)
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