Dokument-Nr. 18836
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2013, 219Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2013, Seite: 219
Amtsgericht Leonberg Urteil14.12.2012
Angebliche Beschädigungen der Wohnung infolge Rauchens: Vermieter ist an Feststellung im Übergabeprotokoll gebundenZur verbindlichen Feststellung von Rauchschäden im Wohnungsrückgabeprotokoll
Stellt ein Übergabeprotokoll fest, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen, kann der Vermieter nicht nachträglich wegen behaupteter Schäden Schadenersatz fordern. Er ist insofern an den Feststellungen des Übergabeprotokolls gebunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mietverhältnis über eine Wohnung im Dezember 2011 endete, bestand zwischen den alten Mietvertragsparteien Streit um die Rückzahlung der Mietkaution. Die Vermieterin weigerte sich die Kaution zurückzuzahlen, da nach ihrer Behauptung durch ein intensives Rauchen der Mieterin erhebliche Schäden an der Wohnung vorgelegen haben. Die Mieterin stritt dies jedoch ab und verwies auf das Übergabeprotokoll. Dieses stellte fest, dass keine Schäden an der Wohnung vorhanden waren. Der Fall kam schließlich vor Gericht.
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution bestand
Das Amtsgericht Leonberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution zugestanden. Die Vermieterin habe demgegenüber keinen Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung der Mietsache durch intensives Rauchen gehabt. Denn das Übergabeprotokoll habe keine Schäden festgestellt. An diesen Feststellungen sei die Vermieterin gebunden gewesen. Insofern habe ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2 BGB vorgelegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2014
Quelle: Amtsgericht Leonberg, ra-online (zt/WuM 2013, 219/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18836
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.