18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 16410

Drucken
Urteil19.07.1979Amtsgericht Groß-Gerau21 C 1336/78
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1980, 128Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1980, Seite: 128
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Groß-Gerau Urteil19.07.1979

Durch Abwasserstau austretendes übelriechendes Abwasser rechtfertigt eine Mietminderung von etwa 40 %Erhebliche Beein­träch­tigung der Gebrauchs­tauglichkeit lag vor

Wird infolge eines Abwasserstaus eine Wohnung mehrmals mit schmutzigem und übelriechendem Abwasser überschwemmt, ist der Mieter zu einer Mietminderung von etwa 40 % berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Groß-Gerau entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund dessen war, dass sich aufgrund einer defekten Abwas­ser­in­sta­l­lation sämtliches aus dem Haus anfallendes Abwasser staute und aus der Toilette und dem Abfluss der Badewanne der Mieter austrat. Es kam dabei zu einer Überflutung der Wohnung. Zudem breitete sich Fäkalgeruch aus. Die Vermieterin hielt die vorgenommene Mietminderung für zu hoch und klagte auf Zahlung ausstehender Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Groß-Gerau entschied zu Gunsten der Mieter. Sie seien berechtigt gewesen ihre Miete zu mindern. Denn die Wohnung sei mit einem Fehler behaftet gewesen, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich minderte. Das austretende Abwasser habe einen Mangel nach § 537 BGB (neu: § 536 BGB) dargestellt.

Mangelnde Hygiene rechtfertigte Höhe der Minderung

Das Amtsgericht führte weiter aus, dass der unbeein­trächtigte Gebrauch von sanitären Anlagen eine unabdingbare Voraussetzung für den durch­schnitt­lichen Erfordernissen entsprechendes Wohnen ist. Die mangelhaften hygienischen Verhältnisse haben nach Ansicht des Gerichts eine Mietminderung von 37,83 % gerechtfertigt.

Quelle: Amtsgericht Groß-Gerau, ra-online (zt/WuM 1980, 128/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16410

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI