Dokument-Nr. 18987
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- WuM 2014, 595Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2014, Seite: 595
Amtsgericht Donaueschingen Urteil16.01.2014
Verschweigen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs berechtigt Mieter zur fristlosen Kündigung bzw. Anfechtung des MietvertragsKündigungs- und Anfechtungsrecht wegen Störung des Vertrauensverhältnisses
Verschweigt der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags eine strafrechtliche Verurteilung wegen Betrugs, so rechtfertigt dies sowohl eine Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung und Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft des Vermieters als auch eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Donaueschingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erfuhren die Mieter einer Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags über die örtliche Presse, dass der Vermieter wegen Betrugs (§ 263 StGB) im mietrechtlichen Zusammenhang vorbestraft war. Sie erklärten daraufhin im Mai 2012 sowohl die fristlose Kündigung als auch die Anfechtung des Mietvertrags. Da der Vermieter weder die Kündigung noch die Anfechtung akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.
Recht zur fristlosen Kündigung und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bestand
Das Amtsgericht Donaueschingen entschied zu Gunsten der Mieter. Sie haben das Mietverhältnis sowohl fristlos kündigen als auch wegen einer arglistigen Täuschung durch den Vermieter nach § 123 BGB anfechten dürfen. Die strafrechtliche Verurteilung sei so schwerwiegend gewesen, dass dadurch das Vertrauensverhältnis nach § 543 BGB gestört wurde.
Recht zur Anfechtung wegen Irrtums über Eigenschaft des Vermieters
Die Mieter haben das Mietverhältnis zudem nach § 119 Abs. 2 BGB wegen Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft des Vermieters anfechten dürfen. Zu solchen Eigenschaften zählen etwa Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit. Ein Mietvertrag basiere auf Vertrauenswürdigkeit, da er zum Beispiel mit Geldzahlungen, mit der Anlage einer Kaution und mit korrekter Abrechnung von Nebenkosten verbunden sei. Dies werde bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs mit mietrechltichem Bezug beeinträchtigt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2014
Quelle: Amtsgericht Donaueschingen, ra-online (zt/WuM 2014, 595/rb)
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