18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 20723

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Cochem Urteil27.10.1980

Rechtzeitige Wahrnehmung eines Gerichtstermins rechtfertigt auch bei Rechtsanwalt keine Geschwindig­keits­über­schreitungBerufliche Interessen haben gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurückzutreten

Die Überschreitung der zulässigen Höchst­geschwindig­keit durch einen Rechtsanwalt zur rechtzeitigen Wahrnehmung eines Gerichtstermins, ist nicht durch einen Notstand gerechtfertigt. Berufliche Interessen müssen gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurücktreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Cochem hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um rechtzeitig zu einem Gerichtstermin vor dem Landgericht zu erscheinen, überschritt ein Rechtsanwalt die an einer Brücke geltende Höchst­ge­schwin­digkeit von 100 km/h um 23 km/h.

Geschwin­dig­keits­über­schreitung war nicht durch Notstand gerechtfertigt

Das Amtsgericht Cochem bejahte eine vorsätzliche Verletzung der zulässigen Höchst­ge­schwin­digkeit. Diese sei auch nicht wegen eines Notstandes gerechtfertigt gewesen. Denn berufliche Interessen müssen gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurücktreten. Da die Geschwin­dig­keits­be­schränkung zudem nur für die Brücke galt, sei der Zeitgewinn durch die Geschwindigkeitsüberschreitung gering gewesen. Nach Ansicht des Amtsgerichts habe der Rechtsanwalt auch bei Einhaltung der Höchst­ge­schwin­digkeit das Landgericht ebenso schnell erreichen können. Darüber hinaus hätte der Rechtsanwalt um die Verschiebung des Termins bitten oder einen Vertreter hinzuziehen können.

Quelle: Amtsgericht Cochem, ra-online (zt/DAR 1981, 265/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20723

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI