03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 25907

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bingen Urteil18.01.2016

Vermieter kann Kosten für eigenmächtig verschickte Kopien von Ab­rechnungs­unterlagen nicht vom Mieter ersetzt verlangenKoste­n­er­stattung durch Mieter nur bei Versendung auf dessen Wunsch hin

Verlangt ein Wohnungsmieter die Einsicht in die Belege einer Betriebs­kosten­abrechnung und versendet daraufhin der Vermieter unaufgefordert Kopien von den Belegen an den Mieter, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Koste­n­er­stattung zu. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Mieter die Übersendung der Kopien verlangt. Dies hat das Amtsgericht Bingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrten die Mieter einer Wohnung in Gensingen die Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung. Da die Vermieterin in Köln ansässig war, wollten die Mieter die Belegeinsicht an ihrem Wohnort vornehmen. Die Vermieterin versendete daraufhin, ohne dass die Mieter dies verlangt haben, Kopien der Belege. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte die Vermieterin von den Mietern ersetzt. Da sich diese weigerten für die unaufgeforderte Zusendung der Kopien die Kosten zu tragen, erhob die Vermieterin Klage.

Kein Anspruch auf Koste­n­er­stattung

Das Amtsgericht Bingen entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Versendung der Belegkopien an die Mieter zu. Aufgrund der großen Entfernung zwischen Wohnort der Mieter und Sitz der Vermieterin sei zwar eine Einsichtnahme in die Belege am Sitz der Vermieterin unzumutbar gewesen, so dass ein Einsichtsrecht am Ort der Wohnung bestanden habe. Übersendet aber der Vermieter dem Mieter unaufgefordert Kopien, anstatt Einsicht in die Origi­na­l­rech­nungen zu gewähren, so müsse der Vermieter die Kosten dafür tragen. Nur wenn der Mieter ausdrücklich die Übersendung von Kopien wünsche, trage er die dafür entstehenden Kosten.

Quelle: Amtsgericht Bingen, ra-online (zt/ZMR 2016, 549/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25907

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI