24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 11013

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Beschluss01.02.2011

Hausbesetzung: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg weist Erinnerung gegen Räumung der Liebigstraße 14 zurückVerein hat keinen Besitz an den Räumlichkeiten

Der Verein Liebig 14 e.V. ist vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit dem Versuch gescheitert, die für den 2.2.2011 um 8.00 Uhr angekündigte Räumung des Hauses Liebigstraße 14, 10247 Berlin in letzter Minute mit rechtlichen Mitteln zu verhindern.

Das Amtsgericht als das zuständige Vollstre­ckungs­gericht wies die eingelegte „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangs­voll­streckung durch den Gerichts­voll­zieher zurück.

Der Verein hatte sich darauf berufen, er habe Mitbesitz an den fraglichen Räumen, sei jedoch nicht in den Räumungstiteln genannt.* Dem ist das Amtsgericht nicht gefolgt: Weder aus den vorgelegten eidess­tatt­lichen Versicherungen noch aus dem vorgelegten Briefwechsel ergebe sich, dass auch der Verein Besitzer der Räume sei. Gleiches gelte für die dargelegte Art der Mietzahlungen und den Besitz von Schlüsseln.

Grundlage der Räumungs­voll­streckung sind Urteile des Amtsgerichts Lichtenberg sowie des Landgerichts Berlin gegen Hausbewohner aus dem Jahr 2008.

* Eine Räumungs­voll­streckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstre­ckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstre­ckungs­klausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Siehe BGH, Beschluss vom 14. 8. 2008 - I ZB 39/ 08.

Quelle: ra-online, Kammergericht

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss11013

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI