18.10.2024
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Dokument-Nr. 11013

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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Beschluss01.02.2011

Hausbesetzung: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg weist Erinnerung gegen Räumung der Liebigstraße 14 zurückVerein hat keinen Besitz an den Räumlichkeiten

Der Verein Liebig 14 e.V. ist vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit dem Versuch gescheitert, die für den 2.2.2011 um 8.00 Uhr angekündigte Räumung des Hauses Liebigstraße 14, 10247 Berlin in letzter Minute mit rechtlichen Mitteln zu verhindern.

Das Amtsgericht als das zuständige Vollstre­ckungs­gericht wies die eingelegte „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangs­voll­streckung durch den Gerichts­voll­zieher zurück.

Der Verein hatte sich darauf berufen, er habe Mitbesitz an den fraglichen Räumen, sei jedoch nicht in den Räumungstiteln genannt.* Dem ist das Amtsgericht nicht gefolgt: Weder aus den vorgelegten eidess­tatt­lichen Versicherungen noch aus dem vorgelegten Briefwechsel ergebe sich, dass auch der Verein Besitzer der Räume sei. Gleiches gelte für die dargelegte Art der Mietzahlungen und den Besitz von Schlüsseln.

Grundlage der Räumungs­voll­streckung sind Urteile des Amtsgerichts Lichtenberg sowie des Landgerichts Berlin gegen Hausbewohner aus dem Jahr 2008.

* Eine Räumungs­voll­streckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstre­ckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstre­ckungs­klausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Siehe BGH, Beschluss vom 14. 8. 2008 - I ZB 39/ 08.

Quelle: ra-online, Kammergericht

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