23.11.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 24963

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Beschluss04.10.2017Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg166A F 8790/16
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Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Beschluss04.10.2017

Ehe für alle: Homosexuelles Ehepaar darf Kind adoptierenAmtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zur Kindesadoption für gleich­geschlecht­liches Paar

Ein homosexuelles Ehepaar darf einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Die beiden Männer waren zunächst eine Leben­s­part­ner­schaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine "Ehe für alle" (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts), das am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln.

Der zweijährige Junge lebte bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden Männern und ist nun deren gemein­schaft­liches Kind. Das Adopti­o­ns­ver­fahren war bereits 2016 eingeleitet worden.

Bisher ist es für eine Leben­s­part­ner­schaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemein­schaftlich ein Kind zu adoptieren, und es ist ungeklärt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem für die beiden Männer nicht mehr.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (pm)

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