Dokument-Nr. 12658
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Wuppertal Urteil11.12.1997
Badezimmerheizung muss mindestens 20 Grad Celsius erreichenFehlende Nachtabsenkung macht ständiges Nachregulieren des Thermostatgrades notwendig
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Temperatur der Badezimmerheizung von unter 20 Grad Celsius ausreichend ist. Die Heizung im Bad der streitgegenständlichen Wohnung erreichte lediglich 17 bis 18 Grad, wie Messungen ergaben. Nur einige der Heizrippen des Heizkörpers wurden warm. Das Amtsgericht Wuppertal befand, dass dies gerade für eine Heizung im Bad nicht ausreichend sei.
Im vorliegenden Fall konnte auch kein Bedienfehler durch die Bewohnerin festgestellt werden. Da die Heizung keine Nachtabsenkung habe, müsse von den Mietern versucht werden, eine Temperatur einzustellen, die nachts nicht zu warm bleibt, am Tag aber die erforderlichen Temperaturen erreicht. Ihnen könne daher nicht vorgeworfen werden, wenn sie die Heizung nicht auf einem bestimmten Thermostatgrad belassen würden, sondern diese ab und zu abänderten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Wuppertal (vt/st)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12658
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.