18.01.2025
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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 12658

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Amtsgericht Wuppertal Urteil11.12.1997

Badezim­mer­heizung muss mindestens 20 Grad Celsius erreichenFehlende Nachtabsenkung macht ständiges Nachregulieren des Thermo­stat­grades notwendig

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Temperatur der Badezim­mer­heizung von unter 20 Grad Celsius ausreichend ist. Die Heizung im Bad der streit­ge­gen­ständ­lichen Wohnung erreichte lediglich 17 bis 18 Grad, wie Messungen ergaben. Nur einige der Heizrippen des Heizkörpers wurden warm. Das Amtsgericht Wuppertal befand, dass dies gerade für eine Heizung im Bad nicht ausreichend sei.

Im vorliegenden Fall konnte auch kein Bedienfehler durch die Bewohnerin festgestellt werden. Da die Heizung keine Nachtabsenkung habe, müsse von den Mietern versucht werden, eine Temperatur einzustellen, die nachts nicht zu warm bleibt, am Tag aber die erforderlichen Temperaturen erreicht. Ihnen könne daher nicht vorgeworfen werden, wenn sie die Heizung nicht auf einem bestimmten Thermostatgrad belassen würden, sondern diese ab und zu abänderten.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Wuppertal (vt/st)

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