Amtsgericht Würzburg Urteil20.10.1987
Klopfgeräusche der Heizung rechtfertigen MietminderungRecht zur Mietminderung bei Störung der Nachtruhe aufgrund Heizungsgeräusche
Kommt es aufgrund von Klopfgeräuschen der Heizung zur Störung der Nachtruhe, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Würzburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob Klopfgeräusche der Heizung ein Recht zur Mietminderung begründen, wenn dadurch das Schlafen gestört wird.
Recht zur Mietminderung bestand
Nach Auffassung des Amtsgerichts Würzburg rechtfertigen Klopfgeräusche der Heizungsanlage eine Mietminderung, wenn dadurch die Nachtruhe gestört wird. Dies gelte unabhängig davon, ob der Vermieter die Geräusche zu verschulden hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2014
Quelle: Amtsgericht Würzburg, ra-online (zt/WuM 1988, 156/rb)