21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 20789

Drucken
Urteil10.02.1998Amtsgericht Wiesbaden92 C 3285/97 - 28 -
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1998, 315Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1998, Seite: 315
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Wiesbaden Urteil10.02.1998

Mietminderung von 20 % bei Störung der häuslichen Ruhe durch in Nachbarwohnung ausgeübte ProstitutionRuhestörung durch Klingeln im Halbstun­den­rhythmus und im Hausflur herumirrende Freier

Kommt es durch eine in einer Nachbarwohnung ausgeübte Prostitution zu Ruhestörungen in Form von Klingeln im Halbstun­den­rhythmus bis in die frühen Morgenstunden hinein und im Hausflur herumirrenden Freiern, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete. Hintergrund dessen war, dass es von der in einer Nachbarwohnung ausgeübten Prostitution zu Störungen der häuslichen Ruhe kam. So wurde von 10 Uhr morgens bis in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages im Halbstun­den­rhythmus in der Nachbarwohnung geklingelt. Zudem irrten häufig Freier im Hausflur herum und suchten nach der betreffenden Wohnung. Dabei kam es vor, dass die Freier auch an fremden Wohnungen klopften. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.

Recht zur Mietminderung aufgrund Ruhestörung durch Wohnungs­pro­sti­tution bejaht

Das Amtsgericht Wiesbaden entschied zu Gunsten des Mieters. Er habe seine Bruttomiete um 20 % mindern dürfen. Denn aufgrund der geschilderten Beein­träch­ti­gungen durch die Wohnungs­pro­sti­tution sei der Wohnwert gemindert gewesen.

Quelle: Amtsgericht Wiesbaden, ra-online (zt/WuM 1998, 315/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20789

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI