Dokument-Nr. 20645
Permalink https://urteile.news/
- GE 2015, 197Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2015, Seite: 197
Amtsgericht Wedding Urteil04.11.2014
Kein Recht zur Mietminderung aufgrund verwitterten Außenanstrichs der FensterKeine Einschränkung des Mietgebrauchs oder Vorliegens eines optischen Mangels
Dem Mieter einer Wohnung steht regelmäßig kein Minderungsrecht zu, wenn der Außenanstrich des Fensters verwittert ist. Darin liegt weder eine Einschränkung des Mietgebrauchs, noch liegt ein optischer Mangel vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt die Mieterin einer Wohnung eine Mietminderung von 5 % für gerechtfertigt, da der Außenanstrich der Fenster verwittert war. Die Vermieterin sah dies jedoch anders, so dass der Fall vor Gericht kam.
Verwitterter Außenanstrich der Fenster rechtfertigte keine Mietminderung
Das Amtsgericht Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB wegen des verwitterten Außenanstrichs der Fenster zugestanden.
Keine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung durch die verwitterten Fenster nicht gehindert worden. Soweit die Mieterin anführte, dass es zu einer erschwerten Reinigung der Fenster gekommen sei, da die Möglichkeit bestand mit der Kleidung und dem Putzmittel an der abblätternden Farbe hängen zu bleiben, hielt das Gericht dies für unbeachtlich. Denn durch diese Befürchtung sei der Mietgebrauch nicht beeinträchtigt worden. Es sei jedem ohnehin zumutbar sich von der abblätternden Farbe in Acht zu nehmen und somit ein Hängenbleiben zu vermeiden.
Kein Vorliegen eines optischen Mangels
Das Minderungsrecht habe auch nicht wegen eines optischen Mangels bestanden, so das Amtsgericht. Dies könne nur dann der Fall sein, wenn die Mieterin in besonderer Weise auf den optischen Eindruck des Zugangs zu ihrer Wohnung zum Beispiel aus beruflichen Gründen angewiesen ist. Ein solcher Fall habe hier jedoch nicht vorgelegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2015
Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 2015, 197/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20645
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.