18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 26993

Drucken
Beschluss17.08.2018Amtsgericht Waiblingen7 C 1040/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2018, 807Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2018, Seite: 807
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Waiblingen Beschluss17.08.2018

Nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft muss jeder Lebensgefährte bei Auflösung des Mietver­hält­nisses mitwirkenLebensgefährte zur Kündigung des Mietvertrags verpflichtet

Nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebens­ge­mein­schaft muss jeder Lebensgefährte bei der Auflösung des gemeinsamen Mietver­hält­nisses mitwirken. Dies bedeutet, dass jeder Lebensgefährte zur Kündigung des Mietvertrags verpflichtet ist. Dies hat das Amtsgericht Waiblingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Pärchen, das nicht verheiratet war, in einer gemeinsamen Mietwohnung. Nach der Beendigung der Lebens­ge­mein­schaft wollte der Mann das Mietverhältnis über die Wohnung kündigen. Dem widersetzte sich aber seine ehemalige Lebensgefährtin. Sie wollte den Wohnungsmietvertrag nicht kündigen. Der Mann erhob daraufhin Klage gegen seine ehemalige Lebensgefährtin.

Anspruch auf Mitwirkung an Kündigung des Mietvertrags

Das Amtsgericht Waiblingen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gegen die Beklagte nach § 730 BGB ein Anspruch auf Mitwirkung an der Kündigung des Mietvertrags zu. Die Rechts­ver­hältnisse der bisherigen nichtehelichen Lebens­ge­mein­schaft richten sich nach den Grundsätzen einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Bei Beendigung der Lebens­ge­mein­schaft sei daher jeder Lebensgefährte verpflichtet, an der Auflösung des Mietver­hält­nisses mitzuwirken.

Quelle: Amtsgericht Waiblingen, ra-online (zt/WuM 2018, 807/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss26993

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI