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Dokument-Nr. 508

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Entscheidung19.05.2005Amtsgericht Tiergarten
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Amtsgericht Tiergarten Entscheidung19.05.2005

AG Tiergarten: Schnelle Jugendstrafe gegen Randalierer vom 1. Mai 2005

Das Amtsgericht Tiergarten – Jugend­schöf­fen­gericht - hat am 19. Mai 2005 nur 19 Tage nach der Tat, gegen einen 20jährigen Randalierer wegen schweren Landfrie­dens­bruchs, versuchter gefährlicher Körper­ver­letzung und Widerstands gegen Vollstre­ckungs­beamte eine Jugendstrafe von einem Jahr verhängt. Die Straf­voll­streckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der angeklagte schwedische Staatsbürger hatte während der Ausschreitungen in der Nacht zum 1. Mai 2005 im Bereich der Grünberger Straße / Gabriel-Max-Straße in Berlin-Friedrichshain aus einer gewalttätigen Gruppe heraus eine Glasflasche auf Polizeibeamte geworfen und dabei in Kauf genommen, diese zu verletzen. Die Flasche traf einen Beamten, verletzte ihn jedoch glück­li­cherweise nicht. Der seit dem 1. Mai 2005 in Unter­su­chungshaft sitzende Angeklagte hat die Tat heute vor Gericht gestanden. Aufgrund des umfassenden Geständnisses und der bisherigen Unbeschol­tenheit des Angeklagten hat das Amtsgericht die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt (Bewährungszeit 3 Jahre).

Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte aus der Haft entlassen.

Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts vom 19.05.2005

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