18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 20950

Drucken
Urteil04.08.2010Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg10 C 148/09
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2011, 695Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2011, Seite: 695
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Nachinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil24.03.2011, 51 S 245/10
ergänzende Informationen

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Urteil04.08.2010

Vermieter hat Anspruch auf Entschädigung gegen Eigentümer des Nachba­r­grund­stücks aufgrund Mietminderung durch BaumaßnahmenBei einer Mietminderung von 5 % ist in Berlin von einem unzumutbaren Ertragsverlust auszugehen

Mindern die Mieter von Wohnungen wegen Bauarbeiten auf dem Nachba­r­grundstück ihre Miete um 15-20 %, so steht dem Vermieter gegen den Eigentümer des Nachba­r­grund­stücks ein Anspruch auf Entschädigung nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu. In Berlin stellt bereits eine Mietminderung von 5 % einen unzumutbaren Ertragsverlust dar. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2008 begannen auf einem Grundstück umfangreiche Baumaßnahmen. Die Mieter eines benachbarten Wohnhauses minderten daraufhin wegen der anhaltenden Lärmbe­läs­ti­gungen ihre Miete um 15-20 %. Die Mietminderungen wurden durch diverse Gerichtsurteile bestätigt. Die Vermieterin klagte daraufhin gegen die Eigentümerin des benachbarten Grundstücks auf Zahlung einer Entschädigung.

Anspruch auf Entschädigung wegen baubedingter Mietminderungen bestand

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Entschädigung wegen der baubedingten Mietminderungen zu. Die beklagte Grund­s­tücks­ei­gen­tümerin habe daher den Verlust an Mieteinnahmen zu ersetzen.

Unzumutbare Beein­träch­tigung lag vor

Zwar sei ein Entschä­di­gungs­an­spruch ausgeschlossen, so das Amtsgericht weiter, wenn die Nutzung des Nachba­r­grund­stücks ortsüblich ist und die Beein­träch­ti­gungen nicht unzumutbar sind. Ein solcher Fall habe jedoch nicht vorgelegen. Die Bebauung des Grundstücks sei zum einen nicht ortsüblich gewesen. Zum anderen sei angesichts der Mietminderungen von 15-20 % von einer unzumutbaren Beein­träch­tigung auszugehen gewesen. Denn aufgrund der Mietminderungen habe das Grundstück der Klägerin nicht mehr ertragreich betrieben werden können. In Berlin sei sogar bereits ab einer Mietminderung von 5 % von einem unzumutbaren Ertragsverlust auszugehen.

Landgericht Berlin bestätigte Entschä­di­gungs­an­spruch

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und bejahte daher ebenfalls einen Entschä­di­gungs­an­spruch.

Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2011, 695/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20950

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI