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Dokument-Nr. 17128

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Amtsgericht Schöneberg Urteil14.02.2013

Keine Wohnwert­er­höhung durch freistehende Desig­ner­ba­dewanneMieterhöhung daher unbegründet

Eine freistehende Desig­ner­ba­dewanne stellt kein wohnwert­er­hö­hendes Merkmal dar. Eine darauf gestützte Mieterhöhung ist daher unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob eine freistehende Designerbadewanne ein wohnwert­er­hö­hendes und damit eine Mieterhöhung begründendes Merkmal ist oder nicht.

Keine Wohnwert­er­höhung durch freistehende Desig­ner­ba­dewanne

Nach Ansicht des Amtsgerichts Schöneberg stelle eine freistehende Desig­ner­ba­dewanne kein wohnwert­er­hö­hendes Merkmal dar. Für das Vorliegen des Merkmals "modernes Bad" sei eine Einbaubadewanne erforderlich. In diesem Zusammenhang komme es nicht darauf an, ob die Badewanne besonders hochwertig ist.

Quelle: Amtsgericht Schöneberg, ra-online (vt/rb)

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