03.12.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 2775

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Urteil22.12.2004Amtsgericht Saarbrücken4 C 365/04
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2005, 372Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2005, Seite: 372
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Amtsgericht Saarbrücken Urteil22.12.2004

Wohnungs­be­sich­tigung: Vermieter darf jährlich die Altbauwohnung besichtigenZum Betreuungs- und Besich­tungsrecht des Vermieters

In der Regel darf der Vermieter nur ca. alle zwei Jahre die Wohnung besichtigen. Handelt es sich um eine Altbauwohnung, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung jedes Jahr einmal zu besichtigen, um die Bausubstanz zu prüfen. Das hat das Amtsgericht Saarbrücken entschieden.

Ein solche Besichtigung sei auch im Interesse des Mieters, führte das Gericht aus. Der Vermieter müsse die Wohnung auf mögliche Gefahren oder verborgene Mängel untersuchen dürfen.

Neben diesem Betreuungs- und Besich­ti­gungsrecht kann der Vermieter die Wohnung aber auch bei konkreten Anlässen betreten, so z.B. kann er die Wohnung Interessenten vorführen, wenn er sie verkaufen möchte. Dieses Recht steht ihm gemäß § 242 BGB zu.

Quelle: ra-online

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