21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Rüsselsheim Urteil19.07.2010

Flugge­sell­schaft muss verspäteten Fluggast nicht mehr befördernFluggast muss 45 Minuten vor Abflug am Gate sein

Eine Flugge­sell­schaft muss einen Passagier, der zu spät am Gate erscheint, um für seinen Anschlussflug die Bordkarte abzuholen, nicht mehr mitnehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gepäck bereits in die Anschluss­ma­schine verladen worden ist. Dies hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Fluggast eine Fluggesellschaft. Er war ohne im Besitz einer Bordkarte zu sein, am Gate erschienen, zu einem Zeitpunkt, als die Ausgabe der Bordkarten bereits beendet war. Der Flug sollte um 20.20 Uhr starten. Der Kläger war um 20.00 Uhr am Gate erschienen. Die Flugge­sell­schaft nahm den Kläger daraufhin nicht mehr mit. Später verklagte der Mann die Gesellschaft und verlangte die Rückzahlung des Reisepreises.

Amtsgericht Rüsselsheim weist die Klage ab

Das Gericht wies die Klage ab. Die Klage sei nicht begründet. Dem Kläger stünden keine Rückfor­de­rungs­ansprüche aus dem Gesichtspunkt der ungerecht­fer­tigten Bereicherung zu.

Fluggast hat 45 Minuten vor Abflug am Gate zu sein

Nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) 261/2004 habe sich der Fluggast spätestens 45 Minuten vor der veröf­fent­lichten Abflugzeit zur Abfertigung einzufinden. Eine Abfertigung sei im vorliegenden Fall auch erforderlich gewesen, da der Kläger über eine Bordkarte nicht verfügte. Dass für Personen, die im Besitz einer Bordkarte waren, das Gate länger geöffnet war, sei unerheblich führte das Gericht aus.

Gesonderte Bordkarte war erforderlich

Ein erneutes Einchecken der Koffer in Frankfurt sei hier nicht erforderlich gewesen, da das Gepäck automatisch weiterbefördert worden sei. Das habe jedoch die Ausstellung einer gesonderten Bordkarte für den Flugabschnitt Frankfurt-Male nicht entfallen lassen.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Rüsselsheim (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11472

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI