Dokument-Nr. 11472
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Rüsselsheim Urteil19.07.2010
Fluggesellschaft muss verspäteten Fluggast nicht mehr befördernFluggast muss 45 Minuten vor Abflug am Gate sein
Eine Fluggesellschaft muss einen Passagier, der zu spät am Gate erscheint, um für seinen Anschlussflug die Bordkarte abzuholen, nicht mehr mitnehmen. Das gilt auch dann, wenn das Gepäck bereits in die Anschlussmaschine verladen worden ist. Dies hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein Fluggast eine Fluggesellschaft. Er war ohne im Besitz einer Bordkarte zu sein, am Gate erschienen, zu einem Zeitpunkt, als die Ausgabe der Bordkarten bereits beendet war. Der Flug sollte um 20.20 Uhr starten. Der Kläger war um 20.00 Uhr am Gate erschienen. Die Fluggesellschaft nahm den Kläger daraufhin nicht mehr mit. Später verklagte der Mann die Gesellschaft und verlangte die Rückzahlung des Reisepreises.
Amtsgericht Rüsselsheim weist die Klage ab
Das Gericht wies die Klage ab. Die Klage sei nicht begründet. Dem Kläger stünden keine Rückforderungsansprüche aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zu.
Fluggast hat 45 Minuten vor Abflug am Gate zu sein
Nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) 261/2004 habe sich der Fluggast spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einzufinden. Eine Abfertigung sei im vorliegenden Fall auch erforderlich gewesen, da der Kläger über eine Bordkarte nicht verfügte. Dass für Personen, die im Besitz einer Bordkarte waren, das Gate länger geöffnet war, sei unerheblich führte das Gericht aus.
Gesonderte Bordkarte war erforderlich
Ein erneutes Einchecken der Koffer in Frankfurt sei hier nicht erforderlich gewesen, da das Gepäck automatisch weiterbefördert worden sei. Das habe jedoch die Ausstellung einer gesonderten Bordkarte für den Flugabschnitt Frankfurt-Male nicht entfallen lassen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Rüsselsheim (vt/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11472
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.