07.04.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
07.04.2025 
Sie sehen ein  Formular für eine Wohnungsgeberbescheinigung

Dokument-Nr. 34952

Sie sehen ein  Formular für eine Wohnungsgeberbescheinigung
Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Rheine Urteil21.09.2024

Eigenmächtige Ergänzung der Wohnungs­geber­bescheinigung wegen Einzugs des Lebensgefährten rechtfertigt keine fristlose KündigungKein Vorliegen einer schweren Pflicht­ver­letzung

Ergänzt eine Wohnungs­mieterin nach dem Einzug ihres Lebensgefährten die Wohnungs­geber­bescheinigung um den Namen des Lebensgefährten, so liegt darin keine derart schwere Pflicht­ver­letzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung im Münsterland im August 2022 zog mit Einverständnis des Vermieters der Lebensgefährte der Mieterin in die Wohnung. Die Mieterin ergänzte daraufhin eigenmächtig die zum Mietbeginn vom Vermieter erhaltene Wohnungsgeberbescheinigung um den Namen des Lebensgefährten. Nachdem der Vermieter davon erfuhr kündigte er das Mietverhältnis im März 2023 fristlos. Da die Mieterin weigerte diese zu akzeptieren, erhob der Vermieter Räumungsklage.

Vorliegen einer Urkun­den­fäl­schung

Das Amtsgericht Rheine entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die fristlose Kündigung sei unwirksam. Zwar sei das nachträgliche Hinzufügen des Lebensgefährten auf der Wohnungs­ge­ber­be­schei­nigung eine Urkundenfälschung im Sinne von § 267 BGB. Sie habe nämlich dadurch zum Ausdruck gebracht, dass vom Vermieter bestätigt wird, dass auch der Lebensgefährte in die Wohnung mit eingezogen ist. Diese Angabe habe der Vermieter tatsächlich aber nicht gemacht und sei damit falsch.

Keine eine fristlose Kündigung rechtfertigende Pflicht­ver­letzung

Jedoch sei die Pflicht­ver­letzung der Mieterin nicht derart schwer, so das Amtsgericht, dass dies eine fristlose Kündigung rechtfertige. Es sei zu berücksichtigen, dass die Urkun­den­fäl­schung keine Verletzung einer mietverglichen Pflicht sei. Sie habe auch keine Auswirkung auf den Gebrauch der Mietsache, da die Anmeldung des Lebensgefährten bei der Meldebehörde keine Voraussetzung für dessen Einzug in die Wohnung sei. Hinzu komme, dass dem Vermieter bekannt war, dass der Lebensgefährte in die Wohnung ziehen wollte. Die Mieterin habe dies nicht verheimlicht. Ohnehin habe der Mieterin ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchs­über­lassung an den Lebensgefährten zugestanden. Schließlich sei zu beachten, dass die Mieterin nicht mit Schädi­gungs­absicht gehandelt habe.

Quelle: Amtsgericht Rheine, ra-online (zt/WuM 2025, 152/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34952

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI