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Dokument-Nr. 3134

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Amtsgericht Offenbach Urteil23.03.2005

Falsche Diagnose vom Schiffsarzt auf einer KreuzfahrtReise­ver­an­stalter muss Reisepreis nicht zurückzahlen

Wenn der Schiffsarzt aufgrund einer falschen Diagnose rät, die Schiffsreise zu unterbrechen, muss der Reise­ver­an­stalter nicht den Reisepreis erstatten. Das hat das Amtsgericht Offenbach entschieden.

Im Fall ließ sich eine Frau, die an einer Kreuzfahrt teilnahm, vom Schiffsarzt untersuchen. Sie hatte eine Panikattacke erlitten, weil sie - wie sich später herausstellte - Mundwasser verschluckte hatte. Der Schiffsarzt diagnostizierte aber einen Verdacht auf Herzinfarkt.

Die Frau ließ sich daher in ein Krankenhaus an Land einliefern. Nunmehr verlangte sie vom Reise­ver­an­stalter den Reisepreis zurück. Aufgrund der falschen Diagnose und des Klini­k­auf­enthalts sei die Kreuzfahrt für sie wertlos geworden.

Ihre Klage wurde vom Amtsgericht Offenbach abgewiesen. Der Reise­ver­an­stalter hatte in seinen Vertrags­be­din­gungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Schiffarztes nicht Teil des Reisevertrages seien.

Quelle: ra-online

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