21.02.2026
Urteile, erschienen im Januar2026
 MoDiMiDoFrSaSo
1   1234
2567891011
312131415161718
419202122232425
5262728293031 
Urteile, erschienen im Februar2026
 MoDiMiDoFrSaSo
5      1
62345678
79101112131415
816171819202122
9232425262728 
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
21.02.2026 
ergänzende Informationen

Amtsgericht Nürnberg Urteil25.10.2016

Kein Schadensersatz für selbst verusachte Verletzung an einem BaugerüstQuerstange am Gerüst muss nicht gesondert gekennzeichnet werden

Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Person, die gegen eine Querstange des auf ihrem Grundstück aufgestellten Gerüsts läuft, keinen Schadens­ersatz­anspruch gegenüber der Firma hat, welche das Gerüst aufgebaut hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dem Grundstück der Klägerin hatte die Beklagte, eine Gerüstbaufirma, ein Gerüst aufgebaut, damit Sanie­rungs­a­r­beiten am Anwesen der Klägerin durchgeführt werden konnten. Die Klägerin, welche von dem aufgestellten Gerüst wusste, wollte aufgrund eines Telefonanrufs eilig ins Haus gehen und stieß dabei mit dem Kopf gegen eine Gerüst­qu­er­stange. Sie erlitt dadurch eine Gehir­n­er­schüt­terung.

Vor dem Amtsgericht verlangte sie von der Gerüstbaufirma Schmerzensgeld, weil die Querstange nicht besonders markiert bzw. mit Bändern kenntlich gemacht worden war.

AG verneint Zurech­nungs­zu­sam­menhang zwischen Gerüstaufbau und Zusammenstoß

Das Amtsgericht Nürnberg verneinte jedoch einen Anspruch der Klägerin und stützte dabei seine Entscheidung gleich auf zwei Argumente: Das Aufstellen des Gerüsts sei zwar ursächlich für den Schaden, welchen die Klägerin erlitten habe, es fehle aber an einem Zurech­nungs­zu­sam­menhang, da letztlich andere Faktoren, wie das Läuten des Telefons, der eigene Willen­s­ent­schluss der Klägern, sich in das Haus zu begeben, und der ungünstige Stand der Sonne, maßgeblich zu dem Unglück beigetragen haben.

Besonderen Markierungen nicht erforderlich

Zudem habe die Gerüstbaufirma auch keine besonderen Markierungen und Bänder anbringen müssen, da die Querstange deutlich sichtbar war und die Klägerin diese wohl aufgrund der Eile, mit der sie sich ins Haus begab, um das Telefon noch zu erreichen, übersehen hatte.

Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23428

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI