21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 3017

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Nürnberg Urteil20.08.1999

Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröf­fent­lichung eines Fotos in der Kontaktanzeige einer Partner­ver­mittlungs-AgenturRecht am eigenen Bild

1.700 Mark Schmerzensgeld muss eine Partner­ver­mittlungs-Agentur an eine Kundin bezahlen, weil sie deren Foto ungenehmigt in einem Anzeigenblatt veröffentlicht hatte. Das entschied das Amtsgericht Nürnberg in einem Zivilprozess. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Frau der Agentur zwar ein Passfoto überlassen. Dieses war aber allein für die Kundenkartei bestimmt, nicht jedoch für eine Kontaktanzeige in Medien. Durch den unerlaubten Abdruck habe die Agentur das Recht der Klägerin am eigenen Bild verletzt.

Zum Glück erschien das kostenlose Anzeigenblatt nicht am Wohnort der Frau, sondern lediglich in einer anderen Stadt. Die Wahrschein­lichkeit, dass die Klägerin von zahlreichen Bekannten identifiziert werden konnte, war dadurch eher gering. Andernfalls wäre das Schmerzensgeld wohl deutlich höher ausgefallen, ließ der Amtsrichter durchblicken.

Die Klägerin hatte der Partner-Vermitt­lung­s­agentur zum Preis von 500 DM einen Vermittlungs-Auftrag erteilt. Gut zwei Monate später erschien in einem oberfränkischen Anzeigenblatt unter der Rubrik "Sie sucht Ihn" eine Annonce mit dem Foto der Klägerin. Die Kontaktanzeige und der Begleittext bezogen sich allerdings auf eine ganz andere Frau. Nur durch Zufall - ein Bekannter hatte sie darauf aufmerksam gemacht - erfuhr die Klägerin von dem Inserat.

Auf ihre Beschwerde hin sandte ihr die Vermittlungs-Agentur das Lichtbild zurück. Außerdem veröffentlichte die Agentur im gleichen Anzeigenblatt unter der Überschrift "Berichtigung" einen Hinweis, wonach sie der voraus­ge­gangenen Anzeige versehentlich ein falsches Bild beigefügt hatte.

Damit gab sich die Klägerin nicht zufrieden. Sie forderte zusätzlich 3.500 DM Schmerzensgeld als Ausgleich für die Verletzung ihres Persön­lich­keits­rechts.

Das Amtsgericht Nürnberg gab der Klägerin dem Grunde nach Recht, hielt allerdings 1.700 DM Schmerzensgeld für ausreichend.

In seinen schriftlichen Urteilsgründen führt das Amtsgericht Nürnberg aus:

"Im vorliegenden Fall geht es um die spezielle Ausprägung des Rechts am eigenen Bild. Jeder Mensch darf demnach grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden. Gerade im Zeitalter der Massenmedien und des Ausuferns der Wirtschafts­werbung gewinnt diese Rechtsposition an Bedeutung. ...

Die ungenehmigte Veröf­fent­lichung eines Fotos im Rahmen einer Kontaktanzeige stellt einen erheblichen Eingriff in das Persön­lich­keitsrecht eines Menschen dar. Üblicherweise werden Kontaktanzeigen ohne Foto veröffentlicht, größtenteils sogar als Chiffre-Anzeigen, da die ganz überwiegende Mehrheit der Kontakt­su­chenden gerade nicht möchte, dass im Bekanntenkreis publik wird, dass man auf Partner­schaftssuche ist.

Im besonderen Maße muss dies gelten, wenn das eigene Foto auch mit einem falschen Text versehen ist. Zwar ist der von der Beklagten gewählte Text zu dem Foto der Klägerin an sich nicht geeignet, diese herabzuwürdigen - sogar ganz im Gegenteil. Andererseits wird aber bei jedem, der die Klägerin persönlich kennt, der Eindruck erweckt, sie habe es nötig, mit falschen Angaben für sich zu 'werben'."

Zugunsten der beklagten Agentur spreche freilich, dass das Foto nur in einer auswärtigen Zeitung veröffentlicht wurde, also nicht am Wohnort der Kundin. Außerdem habe sich die Beklagte durch Rückgabe des Fotos und durch ihr Berichtigungs-Inserat um Schadens­wie­der­gut­machung bemüht.

Aufs Ganze gesehen erscheine daher ein Schmerzensgeld von 1.700 DM erforderlich, aber auch ausreichend, um der Klägerin einen angemessenen Ausgleich für die Beein­träch­tigung ihres Persön­lich­keits­rechts zu gewähren.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Nürnberg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3017

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI