21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 23550

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Nürnberg Urteil08.04.2016

Taubenfüttern kann außer­or­dentliche Kündigung durch Vermieter rechtfertigenAußer­or­dentliche Kündigung aufgrund nachhaltiger Pflicht­ver­let­zungen zulässig

Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter trotz mehrfacher Abmahnung das Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung nicht einstellt.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatte vom Kläger in dessen Wohnanwesen in Nürnberg im 4. Obergeschoss eine Wohnung angemietet. Nachdem der Beklagte mehrfach täglich aus seinem Fenster Tauben gefüttert und dabei jeweils um die 30 Tauben angelockt hatte, forderte ihn der Kläger auf, das Füttern künftig zu unterlassen. Der Beklagte setzte das Füttern der Tauben jedoch fort, so dass der Kläger das Mietverhältnis schließlich außerordentlich kündigte.

Pflicht­ver­let­zungen des Mieters rechtfertigen Kündigung

Das Amtsgericht Nürnberg hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Das Verhalten des Beklagten, der an sieben Tagen mehrmals täglich Tauben fütterte, stellt nach der Auffassung des Gerichts eine erhebliche nachhaltige Pflichtverletzung dar, aufgrund welcher der Kläger das Mietverhältnis durch außer­or­dentliche Kündigung beenden durfte.

Hausfrieden durch Verhalten des Mieters nachhaltig gestört

Das Gericht zeigte sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Beklagte durch sein Verhalten den Hausfrieden in dem Wohnanwesen nachhaltig gestört habe. Auch Nachbarn waren bereits an den Kläger herangetreten und hatten von diesem verlangt, das Füttern der Tauben zu unterbinden. Der Beklagte reagierte trotz zahlreicher Aufforderungen und auch auf eine bereits zuvor ausgesprochene Kündigung des Klägers nicht, so dass dieser außerordentlich kündigen durfte.

Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth zurück genommen

Der Beklagte legte gegen dieses Urteil zunächst Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein und begründete diese vor allem mit formellen Mängeln der Kündigung. Nachdem das Landgericht ihn darauf hingewiesen hatte, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben wird, nahm der Beklagte sein Rechtsmittel zurück.

Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23550

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI