Dokument-Nr. 14289
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Amtsgericht Neuwied Urteil19.04.2011
Kein Kaufvertragsschluss bei berechtigter vorzeitiger Beendigung einer eBay-AuktionSchadenersatzansprüche bestehen ebenfalls nicht
Wird eine eBay-Auktion vorzeitig berechtigt beendet, so kommt es zu keinem Kaufvertragsschluss zwischen Anbietenden und dem Höchstbietenden. Dies hat das Amtsgericht Neuwied entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beendete der Beklagte durch Herausnahme des Artikels vorzeitig eine Auktion bei eBay, da er die mangelnde Qualität des angebotenen Artikels feststellte. Der Kläger war Höchstbietender und meinte ein Kaufvertrag sei zu Stande gekommen.
Kein Kaufvertragsschluss
Das Amtsgericht Neuwied entschied zu Gunsten des Beklagten. Ein Kaufvertrag ist durch die frühzeitige Beendigung der Auktion nicht zu Stande gekommen, denn nach § 10 Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay kommt nach einer berechtigten Gebotsrücknahme zwischen dem Höchstbietenden und dem Anbieter kein Vertrag zu Stande.
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 122 BGB bestand. Zunächst war es schon zweifelhaft, ob in der Erklärung des Beklagten eine wirksame Anfechtung gesehen werden konnte. Jedenfalls ist der Umfang des Ersatzanspruches auf den Vertrauensschaden beschränkt, erstattungsfähig sind nur die Nachteile, die durch das Vertrauen auf die Gültigkeit entstanden sind. Hier war aber weder ersichtlich noch vorgetragen, dass dem Kläger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Auktion Kosten bzw. ein Schaden entstanden war, der im Falle der Nichtdurchführung der Auktion nicht entstanden wäre.
Ebenfalls kam nach Auffassung des Amtsgerichts kein Anspruch auf Schadenersatz aus vorvertraglichen Verschulden gemäß §§ 311 Abs. 2, 241 BGB in Betracht. Es konnte dahin gestellt bleiben, ob der Beklagte durch das Angebot eine etwaige vorherige Prüfungspflicht verletzt hatte. Denn erstattungsfähig wäre wiederum nur der Vertrauensschaden gewesen. Ein solcher Schaden bestand aber wie oben erwähnt nicht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Amtsgericht Neuwied, ra-online (vt/rb)
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