18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Neukölln Urteil17.10.2012

Ohrfeige durch Besucher eines Mieters rechtfertigt keine KündigungHandlungen eines Besuchers sind dem Mieter grundsätzlich nicht zuzurechnen

Ohrfeigt der Besucher eines Mieters den Vermieter, so stellt dies kein Kündigungsgrund des Mietver­hält­nisses dar. Denn das Verhalten des Besuchers kann dem Mieter regelmäßig nicht zugerechnet werden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bekam die Mieterin einer Wohnung regelmäßig Besuch. Die Vermieterin beschwerte sich öfters darüber. Sie fand es auch nicht in Ordnung, dass die Mieterin dem Besucher bei sich übernachten ließ und ihm einen Schlüssel für die Wohnung aushändigte. An einem Tag im April 2012 spitzte sich die Ausein­an­der­setzung zu. Als die Vermieterin den Besucher auf die Übernachtungen ansprach, das Abstellen seines Fahrrads auf dem Gelände des Wohnhauses bemängelte und zudem Fotos vom Fahrrad machte, fühlte sich der Besucher so provoziert, dass er der Vermieterin ein Schlag ins Gesicht versetzte. Diese kündigte daraufhin sowohl außerordentlich als auch ordentlich das Mietverhältnis. Da die Mieterin die Kündigung nicht anerkannte und auszog, erhob die Vermieterin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand nicht

Das Amtsgericht Neukölln entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung (§ 546 BGB) zugestanden, da die Kündigung des Mietver­hält­nisses unwirksam war. Der tätliche Angriff des Besuchers habe weder einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB) noch eine erhebliche Pflicht­ver­letzung der Mieterin dargestellt, so dass auch eine ordentliche Kündigung nicht in Betracht kam (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Körper­ver­letzung war der Mieterin nicht zuzurechnen

Die Körperverletzung ihres Besuchers sei ihr nach Ansicht des Amtsgerichts nicht zuzurechnen gewesen. Denn sie habe auf den Schlag keinen Einfluss ausgeübt, die Situation nicht begünstigt. Sie habe vor allem die Eskalation nicht vorhersehen können oder müssen.

Besuch­s­ein­schrän­kungen der Vermieter waren unzulässig

Selbst wenn die Körper­ver­letzung der Mieterin hätte zugerechnet werden können, so das Amtsgericht weiter, hätte sie die Kündigung nicht gerechtfertigt. Es sei insofern zu berücksichtigen gewesen, dass vom Beginn des Mietver­hält­nisses die Vermieterin versuchte den Besuch zu verhindern. Dies sei jedoch unzulässig gewesen. Denn ein Mieter könne jederzeit ohne Einschränkung der zeitlichen Dauer und der Person Besucher in seiner Wohnung empfangen. Die Mieterin sei daher berechtigt gewesen, Besuche über Nacht zu empfangen und einen Schlüssel an den Besucher zu übergeben.

Vermieterin provozierte Schlag

Zu den Versuchen der Vermieterin den Besuch zu verhindern kam, dass sie am besagten Tag Fotos machte. Der Besucher habe sich dadurch nachvollziehbar provoziert fühlen können. Es habe eine Ausnah­me­si­tuation vorgelegen. Diese habe zwar eine Störung des Hausfriedens und ein schuldhaftes Fehlverhalten des Besuchers dargestellt, nicht aber eine nachhaltige Störung. Es habe nicht außer Betracht bleiben dürfen, dass die Vermieterin durch ihre anhaltenden unberechtigten Vorwürfe und das Fotografieren zu einer Eskalation beigetragen hatte.

Quelle: Amtsgericht Neukölln, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16176

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI