21.11.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 15047

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Beschluss09.08.2012Landgericht Kleve6 S 37/11
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2012, 495Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2012, Seite: 495
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Emmerich am Rhein, Urteil11.02.2011, 9 C 255/10
ergänzende Informationen

Landgericht Kleve Beschluss09.08.2012

Vermieter darf Mieter bei tätlichen Angriffen gegenüber Verwandten des Vermieters fristlos kündigenMieter schlug Vater bzw. Schwiegervater der Vermieter mehrmals

Greift ein Mieter einer Wohnung den Vater bzw. den Schwiegervater der Vermieter tätlich an, so stellt dies einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietver­hält­nisses dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kleve hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall griff der Mieter einer Parterre-Wohnung den Vater bzw. Schwiegervater der Vermieter tätlich an. Dieser hatte Wasser­in­sta­l­la­ti­o­ns­a­r­beiten am Haus durchgeführt, als er von dem Mieter zunächst beschimpft und beleidigt wurde. Danach wollte er Arbeiten im Heizungskeller erledigen. Der Mieter folgte ihm und wurde über den Umstand, dass er den Heizungskeller nicht betreten durfte, wütend. Es kam zu einem Gerangel, als das Opfer den Mieter daran hindern wollte, den Keller zu betreten. Dabei wurde das Opfer mehrmals ins Gesicht geschlagen. Aufgrund dieses Vorfalls kündigten die Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter fristlos. Da er sich jedoch weigerte auszuziehen, klagten sie auf Räumung und Herausgabe der Mietsache. Das Amtsgericht Emmerich am Rhein gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Mieter verletzt Rechte der Vermieter

Das Landgericht Kleve entschied gegen den Mieter. Die Vermieter haben aufgrund des Verhaltens des Mieters das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigen dürfen. Denn die Aufrecht­er­haltung des Mietver­hält­nisses sei ihnen nicht mehr zuzumuten gewesen. Zudem habe der Mieter die Rechte der Vermieter schuldhaft verletzt.

Quelle: Landgericht Kleve, ra-online (vt/rb)

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