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18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 11125

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Urteil20.10.1987Amtsgericht Neukölln15 C 23/87
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 1988, 151Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 1988, Seite: 151
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Neukölln Urteil20.10.1987

Vollständiger Ausfall der Elektrik berechtigt zur Mietminderung von 100 %Mieter ohne Strom

Wenn in der Wohnung die Elektrik (Licht, Warmwasser, Herd) wegen eines Kabelbrandes total ausfällt, kann der Mieter die Miete um 100 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall fiel aufgrund eines Kabelbrandes die gesamte elektrische Anlage in der Wohnung eines Mieters aus. Eine Wieder­in­be­triebnahme der Anlage kam nicht in Betracht, weil hierdurch ein erneuter Brand hätte entstehen können. Der Mieter informierte über den Ausfall den Vermieter, der die Stromleitung aber nicht reparieren ließ. Daraufhin minderte der Mieter die Miete um 100 %.

Gericht: Wohnung praktisch unbrauchbar

Das Amtsgericht Neukölln gab dem Mieter Recht. Der Mangel sei so schwer, dass er zu einer 100 prozentigen Minderung des Mietzinses berechtige. Die Wohnung sei mit einem Fehler behaftet, der die Tauglichkeit der Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben habe (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ohne elektrische Anlage sei die Wohnung praktisch unbrauchbar. Der Mieter habe z.B. die Warmwas­ser­anlage, die Lichtanlage sowie die Kochgelegenheit nicht benutzen können.

Hinweis

Die obige Entscheidung wird häufig mit dem falschen Aktenzeichen "9 C 613/87" zitiert. Richtig ist das Aktenzeichen "15 C 23/87".

Quelle: ra-online, Amtsgericht Neukölln (vt/pt)

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