Amtsgericht Neukölln Urteil20.10.1987
Vollständiger Ausfall der Elektrik berechtigt zur Mietminderung von 100 %Mieter ohne Strom
Wenn in der Wohnung die Elektrik (Licht, Warmwasser, Herd) wegen eines Kabelbrandes total ausfällt, kann der Mieter die Miete um 100 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel aufgrund eines Kabelbrandes die gesamte elektrische Anlage in der Wohnung eines Mieters aus. Eine Wiederinbetriebnahme der Anlage kam nicht in Betracht, weil hierdurch ein erneuter Brand hätte entstehen können. Der Mieter informierte über den Ausfall den Vermieter, der die Stromleitung aber nicht reparieren ließ. Daraufhin minderte der Mieter die Miete um 100 %.
Gericht: Wohnung praktisch unbrauchbar
Das Amtsgericht Neukölln gab dem Mieter Recht. Der Mangel sei so schwer, dass er zu einer 100 prozentigen Minderung des Mietzinses berechtige. Die Wohnung sei mit einem Fehler behaftet, der die Tauglichkeit der Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben habe (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ohne elektrische Anlage sei die Wohnung praktisch unbrauchbar. Der Mieter habe z.B. die Warmwasseranlage, die Lichtanlage sowie die Kochgelegenheit nicht benutzen können.
Hinweis
Die obige Entscheidung wird häufig mit dem falschen Aktenzeichen "9 C 613/87" zitiert. Richtig ist das Aktenzeichen "15 C 23/87".
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Neukölln (vt/pt)