18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 22171

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bremen Urteil01.10.2015

Vermieter muss Strom­unter­brechungen aufgrund von Bauarbeiten drei Tage vorher ankündigenSchriftliche Mitteilung mit Angabe der voraus­sicht­lichen Zeit und Dauer der Stromun­ter­brechung erforderlich

Muss im Rahmen von Bauarbeiten der Strom unterbrochen werden, so muss dies der Vermieter vorher rechtzeitig ankündigen. Ein Mieter kann verlangen, dass er drei Tage zuvor schriftlich über die Zeit und Dauer der Stromun­ter­brechung informiert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2015 kam es im Zuge von Elektroarbeiten in einem Wohnhaus zu mehreren Stromun­ter­bre­chungen. Nachdem der Strom an drei Tagen unangekündigt unterbrochen wurde, beantragte eine Mieterin im einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren, dass die Vermieterin mindestens drei Tage zuvor schriftlich über die voraus­sichtliche Zeit und Dauer der Stromun­ter­bre­chungen informiert. Die Mieterin gab an, als freie Journalisten auf eine durchgängige Stromversorgung angewiesen zu sein. Das Amtsgericht Bremen gab dem Antrag statt. Dagegen richtete sich der Widerspruch der Vermieterin.

Vermieter muss rechtzeitig über Stromun­ter­brechung informieren

Das Amtsgericht Bremen wies den Widerspruch der Vermieterin jedoch zurück. Zwar sei ein Mieter mietvertraglich dazu verpflichtet, erforderliche Bauarbeiten zu dulden. Daher seien kurzeitige Unterbrechungen der Stromversorgung vom Mieter unter Umständen hinzunehmen. Der Vermieter sei aber wiederum verpflichtet, die Beein­träch­ti­gungen so gering wie möglich zu halten. Daher müsse er seine Mieter rechtzeitig - soweit kein Notfall vorliege - von der anstehenden Stromun­ter­brechung in Kenntnis setzen, damit diese sich darauf einstellen können. Dies gelte auch bei der Unterbrechung des Gemein­schaftsstroms. Denn in diesem Fall funktioniere auch nicht die Klingelanlage und der Mieter könne nur eingeschränkt Besuch empfangen.

Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI