18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Münster Urteil04.03.1980

Hoher Heiz- und Lüftungsbedarf zur Vermeidung von Feuchtigkeit begründet Mangel der WohnungVermieter zu modernen Isolier­maß­nahmen verpflichtet

Führt die unzureichende Außenisolierung eines Wohnhauses zu einem höheren Lüftungs- und Heizungsbedarf, so begründet dies einen Mangel der Wohnung. Nicht der Mieter schuldet eine stärkere Beheizung, sondern der Vermieter eine bessere Isolierung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete aufgrund aufgetretener Feuchtigkeit. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht. Seiner Meinung nach, haben die Mieter die Feuchtigkeit durch ihre unzureichende Belüftung und Beheizung der Wohnräume verursacht. Er klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Mietern stand Recht zur Mietminderung zu

Das Amtsgericht Münster entschied gegen den Vermieter. Denn den Mietern habe ein Recht zur Mietminderung aufgrund der Feuchtigkeit in den Wohnräumen zugestanden. Diese habe wiederum auf die unzureichende Außenisolierung beruht.

Mieter schuldeten nur normales Lüften und Heizen

Nach Ansicht des Amtsgerichts haben die Mieter kein intensives Belüften und Beheizen der Wohnung geschuldet. Vielmehr haben sie ein Anspruch auf eine Wohnung gehabt, die mit normalen Lüftungs- und Heizungs­ge­wohn­heiten bewohnbar war. Dies gelte umso mehr in Anbetracht der in den letzten Jahren gestiegenen Energiekosten. Die Verbraucher und somit auch die Mieter sollen nunmehr zu einem sparsamen Energie­ver­brauch angeregt werden.

Vermieter schuldete bessere Außenisolierung

Nicht die Mieter seien verpflichtet gewesen durch ihr Heizungs­ver­halten die mangelnde Außenisolierung des Wohnhauses zu kompensieren, so das Amtsgericht weiter. Vielmehr habe der Vermieter eine an den heutigen Stand gemessene Isolierung vornehmen müssen.

Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 1982, 185/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI