18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Münster Urteil02.06.1993

Mieter muss wertvolles Fahrrad nicht in allgemein zugänglichen Fahrradraum stellenHohe Diebstahl­s­gefahr

Einem Mieter kann es ausnahmsweise erlaubt sein, sein Rad anderweitig als im Fahrradraum abzustellen, wenn es von erheblichem Wert ist. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall besaß ein Mieter ein wertvolles Rennrad, das er auch nur selten nutzte. Wegen der Diebstahl­s­gefahr wollte er das Fahrrad nicht in den Fahrradabstellraum stellen. Er bewahrte es lieber in seinem eigenen Mieterkeller auf. Dem Vermieter gefiel dies nicht, weil er fürchtete, die Kellerwände könnten beschädigt werden.

Gericht: Mieter muss Fahrra­dab­stellraum nicht nutzen

Das Amtsgericht Münster entschied, dass der Mieter das Fahrrad weiterhin in seinem eigenen Keller abstellen dürfe. Das Fahrrad habe einen erheblichen Wert und passe zudem auch nicht in den normalen Fahrradständer.

Vermieter hat ausnahmsweise Duldungspflicht

Es liege auch in der Natur der Sache, dass wertvolle Räder wesentlich seltener als "normale" benutzt würden. Das Gericht sah die Gefahr von Beschädigungen der Kellerwände als relativ gering an. Es kam nach allem zu dem Schluss, dass der Vermieter es ausnahmsweise dulden müsse, wenn der Mieter das Fahrrad im eigenen Mieterkeller aufbewahre.

Erläuterungen
Das Urteil erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".

Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (vt/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11307

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI