15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Münster Urteil16.07.2010

AG Münster: Kredit­kar­te­n­inhaber haftet bei DiebstahlKredit­kar­ten­auf­be­wahrung im Auto ist keine sichere Verwah­rungs­mög­lichkeit

Ein Kredit­kar­te­n­inhaber, der seine Karte absehbar an einem unsicheren Ort aufbewahrt, obwohl er über eine sichere Verwah­rungs­mög­lichkeit verfügt, trägt die volle Haftung bei missbräuch­licher Verwendung seiner Karte. Er handelt somit grob fahrlässig und ist für den Schaden verantwortlich. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Im hiesigen Fall hatte ein Urlauber seine Kreditkarte im Auto aufbewahrt und einen Strandbesuch unternommen. Die Karte wurde ihm entwendet und missbräuchlich eingesetzt. Gegen die Belas­tungs­buchung hatte er sich gewehrt und war anschließend vom Kredit­kar­ten­un­ter­nehmen auf Zahlung verklagt worden.

Aufbewahrung im Auto ist grob fahrlässig

Das klagende Kredit­kar­ten­un­ter­nehmen bekam von den Richtern des Amtsgerichts Münster Recht. Da der Kredit­kar­te­n­inhaber seine Karte im Auto aufbewahrt habe, sei sein Handeln grob fahrlässig. Er habe die Möglichkeit gehabt, die Karte im Hotel aufzubewahren, zumal er nach eigenen Angaben keine weiteren Einkäufe geplant habe und sowohl die Aufbewahrung im Auto als auch am Strand als unsicher anzusehen sei.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10625

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI