03.12.2024
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Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 10708

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Urteil22.07.2003Amtsgericht Münster3 C 2122/03
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2004, 1334Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2004, Seite: 1334
  • NZM 2004, 299Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2004, Seite: 299
  • WuM 2003, 537Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2003, Seite: 537
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ergänzende Informationen

Amtsgericht Münster Urteil22.07.2003

Protes­tan­tischer Mieter kann Miete nicht wegen Madonna-Figur im Treppenhaus mindernMadonna-Figur führt zu keinem besonderen Schock

Wegen einer durch den Vermieter im Hausflur aufgestellten Madonna-Figur darf ein Mieter nicht die Miete mindern. Eine solche Figur führe zu keinem "besonderen Schock" urteilte das Amtsgericht Münster. Überemp­find­lich­keiten gäben kein Recht zur Mietminderung.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert. Er fühlte sich durch eine Madonna-Figur im Treppenhaus gestört. Der Vermieter verklagte den Mieter auf Zahlung der einbehaltenen Miete vor dem Amtsgericht Münster.

Gericht: Mietminderung unberechtigt

Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Der Mieter habe unberechtigt die Grundmiete gemindert. Ein Recht zur Mietminderung stünde dem Beklagten nicht zu.

Mietminderung nur möglich, wenn die Gebrauch­s­taug­lichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist

Ein Recht zur Mietminderung stehe einem Mieter nur zu, wenn die Gebrauch­s­taug­lichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt sei, führte das Gericht aus. Dies sei durch die im Treppenhaus aufgestellte Madonna nicht gegeben.

Gericht: Madonna führt nicht zu besonderem Schock

Darüber hinaus sei auch nach evangelischem Glauben Jesus durch Maria geboren worden, so dass die Aufstellung der Madonna im Treppenhaus kein Umstand sein könne, der zu einem besonderen Schock führe, so das Gericht weiter.

Subjektive Überemp­find­lichkeit gibt kein Minderungsrecht

Subjektive Überemp­find­lich­keiten seien bei der Bewertung von Minde­rungs­rechten nicht zu berücksichtigen, urteilte das Amtsgericht Münster.

Erläuterungen

Das Urteil erscheint im Rahmen der Reihe "Gut zu wissen".

Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (vt/pt)

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