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Amtsgericht München Urteil06.12.2016

Auto gegen Fahrrad: Rentner wegen Nötigung und Beleidigung zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteiltStrafmaß wegen wiederholtem Fehlverhalten des Rentners angemessen

Das Amtsgericht München hat einen 72-jährigen Rentner wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit fuhr der Rentner fuhr im August 2015 gegen 14.30 Uhr mit seinem Pkw auf einer Straße in München. Da auf seiner Fahrbahn ein anderer Pkw parkte, wechselte er auf die Gegenfahrbahn, um an diesem vorbeizufahren. Genau in diesem Moment kam ihm dort auf der Gegenfahrbahn ein Fahrradfahrer entgegen. Beide kamen genau auf Höhe des in zweiter Reihe parkenden Pkw zum Stehen. Der Rentner wollte den Radfahrer zum Ausweichen zwingen und fuhr mit seinem Wagen auf den Radfahrer zu, bis zwischen Stoßstange und Fahrrad nur noch ein Abstand von circa 10 Zentimetern bestand. Anschließend drohte der Rentner, den Radfahrer umzufahren, wenn dieser nicht zur Seite weiche, woraufhin dieser nach links auswich. Als der Rentner dann an dem Radfahrer vorbeifuhr, sagte er zu diesem: "Du altes Arschloch!".

Zeugen beschreiben Tathergang übereinstimmend

Vor dem Amtsgericht München bestritt der Rentner die Tat. Zwei unbeteiligte Zeugen beschrieben den Vorfall jedoch übereinstimmend. Der Pkw-Fahrer sei aggressiv gewesen und habe zwischendurch immer wieder Gas gegeben, während er dem Radfahrer gegenüber gestanden habe. Beide Zeugen haben auch gehört, dass das Wort "Arschloch" von ihm gerufen wurde.

Rentner bereits zweimal wegen Nötigung verurteilt

Das Amtsgericht verurteilte den Rentner wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie einem Fahrverbot von einem Monat. Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte das Gericht zugunsten des Rentners, dass sich die Situation vor Ort aufgeschaukelt habe und der Zeuge seinerseits gegenüber dem Angeklagten belehrend aufgetreten sei. Zu seinen Lasten führt das Gericht an, dass der Rentner bereits zweimal wegen Nötigung verurteilt worden sei und dass er sich in seinem Pkw in einer dem Zeugen auf dem Fahrrad gegenüber überlegenen Position befunden habe.

Verhängung eines Fahrverbotes erforderlich und ausreichend

Das Gericht führte weiter aus, dass die vorliegende Tat darauf schließen lasse, dass der Angeklagte immer wieder nachlässig mit den straßen­ver­kehrs­recht­lichen Regelungen umgehe. Zur Einwirkung auf den Angeklagten sei daher die Verhängung eines Fahrverbotes von einem Monat erforderlich aber auch ausreichend.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

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