21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Beschluss08.10.2012

Bewilligte Prozess­kos­tenhilfe kann bei Vortäuschen falscher Tatsachen wieder aufgehoben werdenKlägerin muss Gerichtskosten aufgrund unwahrer Behauptungen selbst tragen

Eine bereits bewilligte Prozess­kos­tenhilfe kann nachträglich wieder aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller die für die Bewilligung maßgebenden Tatsachen vorgetäuscht hat. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Münchner Mieterin von ihrer Vermieterin vor dem Amtsgericht München auf Zahlung rückständigen Mietzins verklagt. Sie hatte im Zeitraum August 2008 bis August 2010 jeweils Teile der monatlichen Miete einbehalten, so dass schließlich ein Rückstand in Höhe von 1.641 Euro aufgelaufen war.

Mieterin begründet Mietminderung mit Schimmelbildung in der Wohnung und defekten Heizkörpern

Als Begründung gab sie an, dass die Wohnung Mängel aufwiese. In der Nordwest-Ecke des Wohnzimmers sei im gesamten Bereich von der Decke bis zum Fußboden Schimmel vorhanden. Auch in der Küche fände sich Schimmel, der durch im Herbst neu eingebaute Fenster verursacht würde. Die Heizkörper in der Wohnung würden sich ohne ihr Zutun abkühlen bzw. auch bei vollem Aufdrehen des Ventils nicht warm werden, so dass es im Wohnzimmer kalt sei.

Mieterin beantragt Prozess­kos­tenhilfe

Während des Prozesses beantragte die Mieterin Prozesskostenhilfe, da sie wirtschaftlich nicht in der Lage sei, die Kosten des Verfahrens, insbesondere auch diejenigen für den Sachver­ständigen, der ihre behaupteten Mängel beweisen sollte, aufzubringen. Das Gericht bewilligte die Prozess­kos­tenhilfe.

Schimmel wurde durch unzureichendes Lüften verursacht

Während des Prozesses stellte sich heraus, dass der behauptete Schimmel im Wohnzimmer überhaupt nicht vorhanden war. Das Fenster in der Küche stand in keinem Zusammenhang mit der Schimmelbildung. Dieser war zum einen schon vor Einbau des Fensters aufgetreten. Zum anderen hatte in der Vergangenheit bereits ein Sachver­ständiger festgestellt, dass die Mieterin hier unzureichend lüfte und dadurch den Schimmel verursache.

Kalte Heizkörper sind auf Fehlbedienung der Mieterin zurückzuführen

Der Sachverständige stellte darüber hinaus fest, dass der Tempe­ra­tu­r­abfall des Heizkörpers darauf zurückzuführen sei, dass die Mieterin selbst nach kurzer Heizphase das Heizkör­per­ventil abdrehe.

Gewährung von Prozess­kos­tenhilfe aufgehoben

Daraufhin verurteilte der Richter die Mieterin zur Zahlung der rückständigen Miete und hob auch darüber hinaus den Beschluss auf, mit dem Prozess­kos­tenhilfe gewährt wurde. Die Mieterin habe durch unrichtige Darstellungen die für die Prozess­kos­tenhilfe maßgebenden Tatsachen vorgetäuscht.

Exkurs:

Eine solche Aufhebung ist gemäß § 124 Ziffer 1 ZPO möglich. Nachdem die Kosten für die Prozess­kos­tenhilfe aus Steuergeldern bestritten werden, ist es Aufgabe des Gerichts – hier auch nachträglich – genau hinzuschauen und bei offen­sicht­lichen Unwahrheiten zu reagieren. Konsequenz der Aufhebung ist unter anderem, dass der Betroffene insbesondere die Gerichtskosten (einschließlich der Sachver­stän­di­gen­kosten oder Auslagen für die Zeugen) zu bezahlen hat und diese nicht mehr durch die Steuerzahler getragen werden müssen. In Zivilsachen wurden im Jahr 2011 1.048 Anträge auf Prozess­kos­tenhilfe gestellt und davon 648 bewilligt. In Familiensachen wurden im Jahr 2011 6.547 Anträge auf Verfah­rens­kos­tenhilfe gestellt, davon wurden 5796 bewilligt.

Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15061

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI