18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil16.10.2007

Radfahrer ist für Sturz über sichtbares Hindernis selbst verantwortlichKeine Schaden­er­satz­pflicht für Sanie­rungs­un­ter­nehmen

Wer ein erkennbares und nicht sicher einschätzbares Hindernis als Radfahrer überfährt, handelt auf eigene Gefahr. Kommt es zum Sturz, trägt er den Schaden selbst: Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Fall fuhr die spätere Klägerin im Juni 2006 mit ihrem Fahrrad den Radweg der Leopoldstrasse in München stadteinwärts. Die spätere Beklagte, ein Kanal - und Sanie­rungs­un­ter­nehmen, verrichtete dort Kanalarbeiten. Aus diesem Grund führte ein Schlauch von einem Hydranten zu einem abgestellten Spülwagen der Beklagten. Die spätere Klägerin fuhr über den Schlauch, kam dabei zu Sturz und verletzte sich. Außerdem wurde die Bremsanlage des Fahrrades beschädigt und die Kleidung verschmutzt. Den Schaden in Höhe von 720 Euro wollte die Fahrradfahrerin von der Firma ersetzt bekommen. Diese hätte schließlich keinerlei Warnkegel aufgestellt und somit ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Firma weigerte sich zu bezahlen. Der Schlauch und die Baustelle seien gut sichtbar gewesen.

Richter: Schlauch war erkennbar

Der zuständige Richter beim Amtsgericht München gab der Firma Recht und wies die Klage der Fahrradfahrerin ab: Unstreitig habe der Schlauch erkennbar quer über den Radweg gelegen. Darüber hinaus habe ein Spülwagen der Beklagten an der Unfallstelle gestanden und es seien Arbeiter mit Warnwesten tätig gewesen. Es sei also ersichtlich gewesen, dass Arbeiten dort durchgeführt werden. Die Klägerin hätte also vorsichtig fahren müssen und hätte dann auch den Schlauch auf jeden Fall bemerken können. Offensichtlich habe die Klägerin ihre Fahrweise nicht an die Umstände angepasst. Da sie nicht sicher sein konnte, den Schlauch gefahrlos überfahren zu können, hätte sie vorher absteigen müssen. Wer ein erkennbares Hindernis überfahre, handele auf eigene Gefahr.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 18.08.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6585

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI