18.10.2024
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Amtsgericht München Urteil13.07.1989

Schneemangel kann Reisemangel seinReise­ver­an­stalter versprach Schnee­si­cherheit

Viele Urlauber möchten Weihnachten oder den Jahreswechsel im Schnee verbringen. Doch was ist, wenn es keinen Schnee gibt? Das Amtsgericht München sprach einem Pauscha­l­rei­senden 25 % Reise­preis­min­derung zu.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Pauscha­l­rei­sender eine Skireise gebucht. Laut Prospekt versprach der Reiseveranstalter "Schnee­si­cherheit" das ganze Jahr über. Doch leider lag tatsächlich bei Reiseantritt im Urlaubsort kein Schnee.

Klarer Reisemangel

Das Amtsgericht München sah dies als klaren Reisemangel an. Der Reise­ver­an­stalter habe eine wesentliche Eigenschaft versprochen und dies nicht einhalten können. Der Urlauber habe in diesem Fall das Recht, den Reisepreis um 25 % zu mindern.

Quelle: ra-online (pt)

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