18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil29.04.2004

Koffer im Zug nach kurzem Nickerchen verschwunden - Reise­ge­päck­ver­si­cherung muss nicht zahlenGrob fahrlässiges Verhalten der Reisenden

Wer in einem Zugabteil, das für jeden problemlos zugänglich ist, einen Koffer unbeobachtet läßt, und er "irgendwann" gestohlen wird, kann von seiner Reise­ge­päck­ver­si­cherung keinen Ersatz verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Im Fall befand sich eine Reisende auf einer Zugfahrt von Weimer nach Halle. Sie gab an, den Koffer neben den Sitzen abgestellt zu haben, so dass er ständig im Blick gewesen sei. Nur kurz sei sie mal eingenickt. Irgendwo auf der Fahrt sei dann der Koffer verschwunden.

Gericht: Versi­che­rungs­nehmerin war grob fahrlässig

Die Reisegepäckversicherung verweigerte die Regulierung des Schadens. Die Versi­che­rungs­nehmerin habe den Diebstahl durch ihr grob fahrlässiges Verhalten begünstigt. Diese Ansicht bestätigte das Amtsgericht München.

Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2334

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI